Beutelsbacher Konsens

Julia Thyroff

Wie schaffe ich es, «neutral» zu unterrichten? Der Beutelsbacher Konsens als Leitlinie

Dürfen Lehrpersonen gegenüber der Klasse ihre Meinung äussern? Wie vermeiden sie Überwältigung und einseitige Beeinflussung? Wichtige Leitlinien zu diesen Fragen sind im Beutelsbacher Konsens niedergeschrieben.

Neutralität als Ziel

Der Lehrplan 21 legt fest, Schule sei «in Bezug auf Politik, Religionen und Konfessionen neutral» zu gestalten.[1] Für Politische Bildung bedeutet dies beispielsweise, dass im Unterricht nicht für Parteien geworben werden darf, dass kontroverse Themen nicht einseitig dargestellt werden dürfen und dass politische Überzeugungen und Werthaltungen von Schüler*innen oder deren Familien nicht diffamiert werden dürfen. Doch wie erreicht man dieses Ziel im Unterricht? Dieser wird nicht automatisch «neutral», weil Lehrpersonen ihre eigene Meinung verschweigen und verschiedenste Meinungen kommentarlos nebeneinander stellen. Dadurch fliessen politische Positionen unbewusst und damit unreflektiert in den Unterricht ein.

Politische Bildung lebt von Meinungen

Hinzu kommt: Die eigene Meinung zu verschweigen, kann sogar Anliegen der Politischen Bildung zuwiderlaufen.[2] Lehrpersonen verkörpern dann die Rolle derjenigen, die «keine Meinung haben», die «es nicht recht wissen» oder die «auf keinen Fall Position beziehen» wollen. Viele Schüler*innen sind aber gerade in der Adoleszenz auf der Suche nach einem eigenständigen und interessierten Gegenüber, von dem sie wissen wollen, warum dieses so denkt und wie es die Welt sieht. Hier kann die Lehrperson einen wichtigen Beitrag zur politischen Sozialisation der Jugendlichen leisten. Indem die Lehrperson sachlich und argumentativ ihre eigene Meinung vertritt, können sich die Schüler*innen mit dieser Position auseinandersetzen, können kontern und die eigene Argumentation daran abarbeiten. Meinungsbildung bedarf der Auseinandersetzung, der echten Diskussion sowie der Transparenz und der Unterricht kann hierfür ein Übungsfeld darstellen. Natürlich ist es auch legitim, wenn Lehrpersonen ihre Meinung im Unterricht nicht kundtun wollen. Dies gehört zur Meinungsfreiheit.

Aber: Gewicht der eigenen Rolle bedenken

Nicht nur Lehrpersonen fragen sich häufig, ob sie ihre eigene Meinung im Unterricht wirklich kundtun sollen. Auch innerhalb der wissenschaftlichen Politikdidaktik ist diese Frage umstritten. Während es die einen für essenziell halten, um die politische Sozialisation der Jugendlichen zu befördern, befürchten andere eine Beeinflussung der Lernenden – und sei es nur deshalb, weil sich diese bessere Noten erhoffen, indem sie die Haltung der Lehrperson vertreten.[3] Die eine wissenschaftliche Position dazu, wie Lehrpersonen mit ihrer eigenen Meinung umgehen sollten, gibt es also nicht. In jedem Falle sollten sich Lehrpersonen der eigenen Rolle im Verhältnis zu den Schüler*innen bewusst sein und das eigene Tun dahingehend reflektieren. Eine Expertenkommission im Auftrag des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) formuliert entsprechend als Leitlinie: «Alle Lehrpersonen sind sich ihrer Verantwortung als Vorbild bewusst. Im Sinne der Transparenz können Lehrpersonen ihre Meinungen und Werte im Rahmen der Diskussionen zurückhaltend offenlegen.»[4]

Drei Leitlinien

Um das eigene Tun kritisch zu reflektieren, sind in der Politischen Bildung drei Leitlinien zentral, die auch in die didaktischen Prinzipien eingeflossen sind. Der sogenannte «Beutelsbacher Konsens» aus dem Jahr 1977 legt Grundprinzipien für den Unterricht fest, welche für Lehrpersonen eine hilfreiche Orientierung bieten: Das Überwältigungsverbot, das Gebot der Kontroversität und die Schüler*innenorientierung.[5] Diese Prinzipen sind bis heute sehr bedeutsam und einflussreich in der Politischen Bildung. Auch die Expertenkommission des SBFI beruft sich auf diesen Konsens.[6]

Überwältigungsverbot

Das Überwältigungsverbot hält fest, dass die Schüler*innen nicht mit einer vorgefertigten Meinung von der Lehrperson überrumpelt und an der Gewinnung eines eigenen Urteils gehindert werden dürfen. Hier verläuft die Grenze zwischen Politischer Bildung und Indoktrination. Indoktrination ist unvereinbar mit der Rolle der Lehrperson in einer demokratischen Gesellschaft und der Zielvorstellung der politischen Mündigkeit der Lernenden. Wenn Lehrpersonen ihre eigenen Standpunkte sichtbar machen, müssen sie darauf hinweisen, dass es sich hierbei um «nur eine von mehreren legitimen Positionen»[7] handelt.

Gebot der Kontroversität

Elementar für die Politische Bildung ist zudem das Kontroversitätsgebot: Was in Gesellschaft und Wissenschaft kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen. Fallen unterschiedliche Standpunkte unter den Tisch, werden Optionen unterschlagen und bleiben Alternativen unerörtert, fängt die Indoktrination an. Für die Lehrperson ergibt sich daraus die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass fehlende Standpunkte aufgegriffen werden. Beispielsweise solche, die den Schüler*innen von ihrer jeweiligen politischen oder sozialen Herkunft her fremd sind.

Schüler*innenorientierung

Die Lehrpersonen ermöglichen den Schüler*innen, dass sie die politische Situation der Gesellschaft und ihre eigenen Interessen analysieren lernen. Zudem sollen sie eigene Interessen nicht nur kennenlernen, sondern auch in die Lage versetzt werden, eine gegebene Situation im Sinne ihrer eigenen Interessen zu beeinflussen. Hier kommen also Kompetenzen wie die selbständige politische Urteils- und Handlungskompetenz ins Spiel, dies es in der Politischen Bildung zu vermitteln gilt.

Grenzen des Sagbaren

Das Gebot der Kontroversität hat allerdings auch seine Grenzen. Haltungen, die menschenverachtend oder menschenrechtsverletzend sind, dürfen in der Klasse nicht gleichwertig neben andere kontroverse Positionen gestellt werden.[8] Hier steht die Lehrperson in der Verantwortung, auf demokratische Grundwerte hinzuweisen und die Menschenrechte zu verteidigen. Vertritt zum Beispiel eine Schülerin eine rassistische Position, so muss die Lehrperson sich hier für die Menschenwürde einsetzen und deutlich machen, dass sie deren Meinung nicht teilt und dass diese Position nicht gleichwertig neben den anderen Positionen stehen darf. Genauso steht die Lehrperson in der Pflicht, sich gegen gewaltverherrlichende Äusserungen auszusprechen und für das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit einzustehen.

Grenzen der Komplexität

Eine weitere Grenze der Kontroversität ergibt sich durch die begrenzte Unterrichtszeit und die Notwendigkeit zur didaktischen Reduktion. Bei kontroversen Themen ist es selten möglich, alle Positionen gleichwertig nebeneinander darzustellen. Als Minimalstandard für die Politische Bildung kann gelten, mindestens zwei gegenläufige Positionen zu thematisieren, die in der Gesellschaft breit vertreten sind.[9] Dafür eignen sich etwa die gegenteiligen Positionen zweier grosser Parteien. Ein Gewinn für die Lernenden stellt sich aber vor allem dann ein, wenn sie realisieren, dass bei den meisten Kontroversen nicht nur zwei Positionen existieren, sondern eine ganze Palette an Schattierungen und unterschiedlichen Interessen. Als Leitlinie kann gelten: So viel Komplexität wie möglich, so viel Reduktion wie nötig. Dies gilt auch für die Organisation von konkreten Veranstaltungen: Beispielsweise wird es nicht möglich sein, alle Positionen oder alle Parteien für eine Podiumsdiskussion zu einem Sachthema einzuladen. Hier muss die Lehrperson entscheiden: Welche Positionen prägen den Diskurs? Welche Akteur*innen stehen dahinter? Entlang welcher Kriterien (Parteienvertretungen, Wissenschaftsdebatte, Diskussion von Betroffenen) will ich die Kontroversität bei einem Sachthema darstellen?

Dieser Text basiert auf Vera Sperisen und Claudia Schneider, «Beutelsbacher Konsens», Polis, Nr. 11 (2019): 25–26.
  1. D-EDK, «Lehrplan 21. Gesamtausgabe» (Luzern: Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz, 2016), 11, https://v-ef.lehrplan.ch/container/V_EF_DE_Gesamtausgabe.pdf[ ↑ ]
  2. Rebekka Gessner u. a., «Brauchen wir den Beutelsbacher Konsens? Bericht über eine Fachtagung», in Brauchen wir den Beutelsbacher Konsens? Eine Debatte der politischen Bildung, hg. von Benedikt Widmaier und Peter Zorn, Schriftenreihe 1793 (Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, 2016), 31. [ ↑ ]
  3. Hierzu ein Interview mit Joachim Detjen, Wie weit geht das Kontroversitätsgebot für die politische Bildung?, Video, 13. Juni 2013, https://www.bpb.de/mediathek/192835/wie-weit-geht-das-kontroversitaetsgebot-fuer-die-politische-bildung. Vor allem ab Minute 6:30. [ ↑ ]
  4. Expertengruppe zur Politischen Bildung auf Sekundarstufe II, «Thesen der Expertengruppe zur Politischen Bildung auf Sekundarstufe II» (Bern: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, 30. Oktober 2019), 7, http://www.sbfi.admin.ch/dam/sbfi/de/dokumente/2019/10/politische-bildung.pdf[ ↑ ]
  5. Hans-Georg Wehling, «Konsens à la Beutelsbach? Nachlese zu einem Expertengespräch. Textdokumentation aus dem Jahr 1977», in Brauchen wir den Beutelsbacher Konsens? Eine Debatte der politischen Bildung, hg. von Benedikt Widmaier und Peter Zorn, Schriftenreihe 1793 (1977; Nachdruck, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, 2016), 19–27. [ ↑ ]
  6. Expertengruppe zur Politischen Bildung auf Sekundarstufe II, «Thesen der Expertengruppe zur Politischen Bildung auf Sekundarstufe II», 7. [ ↑ ]
  7. Tim Engartner, «Ohne Angst gegen die AfD», ZEIT online, 2018. [ ↑ ]
  8. Kerstin Pohl, «Kontroversität: Wie weit geht das Kontroversitätsgebot für die politische Bildung?», Dossier: Politische Bildung, Bundeszentrale für politische Bildung, 2015, http://www.bpb.de/gesellschaft/kultur/politische-bildung/193225/kontroversitaet. [ ↑ ]
  9. Detjen, Wie weit geht das Kontroversitätsgebot für die politische Bildung? [ ↑ ]
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